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Die Möglichkeit des Guten
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Wilhelm Vossenkuhl
Die Möglichkeit des Guten
Ethik im 21. Jahrhundert
Beck, 2006
472 Seiten, gebunden
29,90 €
Der Münchner Philosophieprofessor unternimmt in seinem Werk den Versuch, zu unterscheiden zwischen dem, was richtig ist, und dem, was nur richtig erscheint. Ethik ist für ihn die Klärung der Frage, wie es möglich ist, das Gute zu verwirklichen . Zunächst erörtert er die (relative) Abhängigkeit der Ethik von der Sitte ( Mehr als eine Teilautonomie der Sitte gegenüber kann die Ethik nicht erreichen... - was allerdings nicht heißt, daß er daran eine relativistische Position knüpfen würde), dann definiert er die Rolle der Ethik als Wissenschaft, die Lösungsverfahren für moralische Konflikte erarbeitet, schließlich reflektiert er die Bedeutung von Verantwortung und Freiheit. Darauf aufbauend wendet er sich seinem eigentlichen Schwerpunkt, dem guten Leben zu. Das mit einer sehr tiefen Gliederung versehene Buch umreißt viele einschlägige Problemstellungen in verständlicher Sprache; in den Abschnitten über die Verteilung und Integration von Gütern finden sich einige interessante Perspektiven für die Begründung von Verteilungsverfahren. Allerdings leidet die Darstellung darunter, daß Vossenkuhl nur wenig mit anschaulichen Beispielen arbeitet; letztlich bleiben seine Ausführungen an vielen Stellen abstrakt. In zahlreichen Details weist sich Vossenkuhl als Philosoph mit katholischem Horizont aus. Dies zeigt sich in seinen Ausführungen über religiöse Intoleranz (die er dann entstehen sieht, wenn eine Religion Anfeindungen ausgesetzt ist - was historisch schlicht falsch ist), in seinem Plädoyer für eine metaphysische Perspektive auf unser Wollen und Tun oder in seiner Behandlung der Frage der Willensfreiheit (die das Libet-Experiment nur streift und vor den Positionen der Neurowissenschaft ausweicht). Als wenig überzeugend muß auch seine Erörterung des Komplexes der Sterbehilfe angesehen werden. Zunächst reduziert er die Handlungsmöglichkeiten (auf eine entsprechende Forderung des Sterbenden einzugehen) auf die Alternative Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen vs. aktive Sterbehilfe . Dann stellt er fest, daß in beiden Fällen die Nachweisbarkeit des eigenen Wollens des Sterbenden nicht gegeben sei. Für letzteren Fall leitet er daraus ab, daß hier eine Lücke in der ethischen Begründung, die nicht geschlossen werden kann , vorliege; das Einstellen lebensverlängernder Maßnahmen hingegen bewertet er anders, weil der (unvermeidliche) Tod in diesem Fall nur wahrscheinlich beschleunigt werde. Das Anliegen, ein Sterben in Würde zu gewährleisten, wird erkennbar, aber ob ein Ansatz, der sehr an die Positionen der Hospiz-Bewegung erinnert, der beste Weg dorthin ist, erscheint fragwürdig. ärgerlich ist, daß das Register im Bereich der Fußnoten fehlerhaft ist.
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