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Pressemitteilung des Verlages und der Autoren

Am 6. März hat die Bundesprüfstelle entschieden: der Antrag des Bundesfamilienministeriums, das religionskritische Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott?“, fragte das kleine Ferkel auf die Liste der jugendgefährdenden Medien zu setzen, wurde abgelehnt, das „Ferkelbuch“ wird also nicht indiziert. Wer sich über das gesamte Verfahren, den Antrag, die 68-seitige Verteidigungsschrift und die zahlreichen Stellungnahmen und Pressestimmen informieren will, findet Texte und Links unter: www.ferkelbuch.de.
In der Öffentlichkeit wurde der „Ferkelbuch-Streit“ sehr intensiv geführt. Der Verlag erfuhr einiges an Solidarität (so forderten 22 säkulare Verbände aus dem deutschsprachigen Raum in einer gemeinsamen Erklärung „Meinungsfreiheit auch für Religionskritiker“  und es gab teilweise heftige Kritik (vor allem, aber nicht nur, aus dem klerikalen Spektrum). Auch in den Medien entwickelte sich eine kontroverse Diskussion, teilweise sogar in ein und derselben Zeitung. Der Streit um das „Ferkelbuch“ erreichte eine so große Relevanz, daß auf Wikipedia ein eigenes Stichwort zum Buch angelegt wurde (dort finden sich zahlreiche Stimmen zum Buch).
In einigen Fällen überschritt die Kritik allerdings die Grenze dessen, was noch als fair bezeichnet werden kann; gegen diese Form der Berichterstattung setzen sich der Verlag und die beiden Macher des Kinderbuches zur Wehr. Den Vogel schoß dabei die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) ab. In der Ausgabe vom 5.3.2008 – also einen Tag vor der Verhandlung vor der Bundesprüfstelle – behauptete Thomas Thiel in einem Artikel über die Einweihung des Giordano Bruno-Denkmals in Berlin, das Buch sei „auf dem Index der Bundesprüfstelle“ gelandet. Aufgrund dieser offensichtlich falschen Tatsachenbehauptung, der wir durchaus eine rufschädigende Absicht unterstellen, fordert der im Text genannte Autor Michael Schmidt-Salomon von der FAZ einen Widerruf.
Den Presserat rief der Verlag in einem anderen Fall an: Der Journalist  Ulrich W. Sahm hatte zunächst auf ntv.de, dann in leicht abgeänderter Form im Feuilleton der NRZ behauptet, die „Formulierung ‘Menschen vernichten’“ sei „der Nazisprache“ entlehnt und insofern handele es sich um eine „vielleicht gar antisemitisch angehauchte Darstellung“ (ntv) bzw. „vielleicht sogar latent anitsemitische Darstellung“ (NRZ). Abgesehen davon, daß die behauptete Formulierung in dieser Form im „Ferkelbuch“ gar nicht vorkommt, muß in Sahms Artikeln aus zwei Gründen der Versuch einer gezielten Diffamierung des Autors Michael Schmidt-Salomon gesehen werden. Denn die Nationalsozialisten beschrieben ihre Verbrechen mit euphemisierenden Begriffen; die Vernichtung der europäischen Juden wurde als „Endlösung der Judenfrage“ kommuniziert (und eben nicht als Vernichtung von Mitmenschen). Mit geringem Rechercheaufwand hätte Sahm herausfinden können, was tatsächlich die Quellen waren, aus denen Schmidt-Salomon seine Formulierungen entlehnt hat: Kinderbibeln. Die erschreckende Darstellung der Sintflutgeschichte findet sich in diversen für Kinder ab acht Jahren empfohlenen Bibeln (in einigen Fällen mit exakt der Formulierung, die Sahm als „Nazisprache“ erkannt haben wollte). Da sich das „Ferkelbuch“ in erster Linie an Kinder richtet, stellen Kinderbibeln also die korrekten Referenzwerke dar, wenn es darum geht, die religiösen Mythen in einer Sprache, die möglichst nahe am Original liegt, nachzuerzählen. Da wir es für unwahrscheinlich halten, daß dies Ulrich W. Sahm nicht bewußt ist, gehen wir davon aus, daß er Autor und Verlag absichtlich und mit diffamierender Zielsetzung in die Nähe des Antisemitismus rückt. In den Artikeln sehen wir einen Verstoß gegen die Forderung des Pressekodex nach Achtung der Wahrheit (Ziffer 1) und gegen die Sorgfaltspflicht (Ziffer 2). Da sich der Presserat allerdings nur mit Druckerzeugnissen im engeren Sinne befaßt, wird er lediglich die Veröffentlichung in der NRZ dahingehend prüfen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde brachte der Verlag gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt in Aschaffenburg, Ernst Wich-Knoten, auf den Weg. Die Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg hatte eine Strafanzeige zu prüfen, die das Bistum Rottenburg-Stuttgart gegen das „Ferkelbuch“ gestellt hatte. Diese Prüfung kam zu einem negativen Ergebnis, so daß die Staatsanwaltschaft Mitte Februar verlauten ließ, das Buch enthalte keine strafbaren Inhalte; es wurde kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allerdings schien dies dem Leitenden Oberstaatsanwalt wenig zu gefallen, denn der Evangelische Pressedienst (epd) zitiert ihn in einer weit verbreiteten Meldung mit den Worten, das Buch sei ein „perfides Machwerk in der Maske des religiösen Kinderbuchs“. Was als persönliche Meinungsäußerung des Bürgers Wich-Knoten lediglich auf dessen intellektuelle Grenzen hinwiese (ein explizit religionskritisches Kinderbuch für ein religiöses zu halten, deutet deutliche Schwächen beim Leseverständnis an), ist als Aussage eines Leitenden Oberstaatsanwaltes – und als dieser wird er zitiert – unzulässig. Denn als Beamter muß er sich bei Äußerungen innerhalb bzw. gelegentlich des Dienstes, sofern es um Fragen geht, die seine Dienstaufgaben oder die Organisation seines Dienstbereiches betreffen, unsachlicher, in der Ausdrucksweise unangemessener Kritik enthalten. An diese Vorgabe hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt nach unserer Einschätzung im vorliegenden Falle nicht gehalten.

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