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Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Durch das kirchliche Arbeitsrecht wurden Konfessionslose und Andersgläubige, aber auch weitere Bevölkerungsgruppen wie offen homosexuell lebende Menschen oder wiederverheiratete Geschiedene ganz offen diskriminiert – auch nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. In Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft fanden sie keine Anstellung, hatten zumindest verschlechterte Aufstiegschancen.

2012 startete der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) in Zusammenarbeit mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA). 

In Kürze werden hier grundlegende Informationen zu dem Bereich zu finden sein einschließlich eines Rückblicks auf die Aktivitäten der Kampagne.

Ingrid Matthäus-Maier hat in einer vielbeachteten Rede in Köln das Thema verdeutlicht:

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