X
GO
Warenwert 0
Zum Warenkorb
Enter Title

  • Alles
  • Verlag
  • MIZ
  • Kinderbuch
  • Medienecho
  • Veranstaltungen
  • Politik

Ralf Hutter im Deutschlandfunk zu kirchlicher Vermietungspraxis

05 Sep, 2025 | Return|

Bistümer, die Wohnungen vermieten, sind dabei nicht immer so sozial, wie es die kirchlichen Selbstdarstellungen nahelegen. Das zeigt sich aktuell an zwei skandalösen Fällen in Berlin und München. Alibri-Autor Ralf Hutter hat kürzlich in einem Beitrag für den Deutschlandfunk gezeigt, wie die Erzbistümer Berlin und München-Freising die bekanntermaßen heikle Lage auf den großstädtischen Wohnungsmärkten für größtmöglichen Profit ausnutzen wollen und dabei die Belange der Mieterschaft geringschätzen. 
In seinem im Dezember 2023 erschienenen Buch Der Hausherr gibt es, der Hausherr nimmt es hatte Hutter den ersten größeren Einblick in unsoziale Praktiken bei der kirchlichen Vermietung von Wohnraum gegeben. Da ging es noch überwiegend um kirchliche Wohnungsunternehmen und kirchennahe Stiftungen. In der aktuellen Recherche sind hingegen die betreffenden Bistümer selbst im Fokus. Eine interessante Gemeinsamkeit dabei: In beiden Fällen geht es um Wohnhäuser, die den Bistümern vererbt worden waren. Manche Menschen tun das, weil sie davon ausgehen, dass so eine Vermietung nach sozialen Gesichtspunkten gesichert ist. Doch sozial wollen die Kirchen vor allem in anderen Bereichen sein, und deshalb führen sie gerne an, dass das Geld, das sie mit Wohnungen einnehmen, dafür wichtig ist. Eine gemeinwohlorientierte Wohnraumvermietung hat für sie keine Priorität. Dieses grundlegende ideologische Problem hat Hutter bereits in seinem Buch herausgearbeitet. 
Das Berliner Bistum will nun ein Wohnhaus in stark nachgefragter Lage im Stadtteil Neukölln offenbar meistbietend verkaufen, jedenfalls nicht an eine Genossenschaft. Das Bistum München plant eine umfangreiche Sanierung eines ebenfalls in bester Innenstadtlage befindlichen Hauses und will dann einen Teil der Haushalte nicht mehr zu denselben Konditionen in ihre Wohnungen zurück lassen und auch nicht nur die gesetzlich gedeckelte Mieterhöhung nach einer eventuellen Modernisierung auf die Miete draufschlagen. Dieses offenbar rechtswidrige Ansinnen dürfte bald am Amtsgericht München scheitern, wo die Räumungsklage des Bistums gegen eine Mieterin, die seit 50 Jahren im besagten Haus wohnt, anhängig ist. Eine weitere Gemeinsamkeit: Beide Häuser wurden jahrzehntelang nicht angemessen instandgehalten. Also nicht erst heute quetschen die Bistümer aus ihnen vererbten Häusern übertriebene Summen heraus.

 

Related

Unser Bilderbuch „Wut!“ ist für den Huckepack-Preis nominiert

Unser Bilderbuch „Wut!“ ist für den Huckepack-Preis nominiert

Unser Bilderbuch Wut! von Susana Gómez Redondo und Anna Aparicio Català ist für d...

weiterlesen >
Ausstellung zum Deschner-Bildband in Burgbernheim

Ausstellung zum Deschner-Bildband in Burgbernheim

Am 8. September fand in Burgbernheim eine eintägige Ausstellung von Fotografien Anton Kaisers a...

weiterlesen >
Atheist Day 2024

Atheist Day 2024

Seit einigen Jahren soll am 23. März, dem Atheist Day, daran erinnert werden, dass weltweit imm...

weiterlesen >
MIZ 3/23: 75 Jahre Menschenrechtserklärung

MIZ 3/23: 75 Jahre Menschenrechtserklärung

Im Dezember vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten N...

weiterlesen >
10 Jahre Charlie Hebdo-Attentat

10 Jahre Charlie Hebdo-Attentat

Am 7. Januar war der 10. Jahrestag des Anschlags auf die Charlie Hebdo-Redaktion. Am selben Tag ersc...

weiterlesen >
Gedenkfeier für Ursula Neumann

Gedenkfeier für Ursula Neumann

Am 26. November fand in der säkularisierten Alten Kirche Fautenbach die Gedenkfeier für Ur...

weiterlesen >
Suche
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung