Ralf Hutter im Deutschlandfunk zu kirchlicher Vermietungspraxis
Bistümer, die Wohnungen vermieten, sind dabei nicht immer so sozial, wie es die kirchlichen Selbstdarstellungen nahelegen. Das zeigt sich aktuell an zwei skandalösen Fällen in Berlin und München. Alibri-Autor Ralf Hutter hat kürzlich in einem Beitrag für den Deutschlandfunk gezeigt, wie die Erzbistümer Berlin und München-Freising die bekanntermaßen heikle Lage auf den großstädtischen Wohnungsmärkten für größtmöglichen Profit ausnutzen wollen und dabei die Belange der Mieterschaft geringschätzen.
In seinem im Dezember 2023 erschienenen Buch Der Hausherr gibt es, der Hausherr nimmt es hatte Hutter den ersten größeren Einblick in unsoziale Praktiken bei der kirchlichen Vermietung von Wohnraum gegeben. Da ging es noch überwiegend um kirchliche Wohnungsunternehmen und kirchennahe Stiftungen. In der aktuellen Recherche sind hingegen die betreffenden Bistümer selbst im Fokus. Eine interessante Gemeinsamkeit dabei: In beiden Fällen geht es um Wohnhäuser, die den Bistümern vererbt worden waren. Manche Menschen tun das, weil sie davon ausgehen, dass so eine Vermietung nach sozialen Gesichtspunkten gesichert ist. Doch sozial wollen die Kirchen vor allem in anderen Bereichen sein, und deshalb führen sie gerne an, dass das Geld, das sie mit Wohnungen einnehmen, dafür wichtig ist. Eine gemeinwohlorientierte Wohnraumvermietung hat für sie keine Priorität. Dieses grundlegende ideologische Problem hat Hutter bereits in seinem Buch herausgearbeitet.
Das Berliner Bistum will nun ein Wohnhaus in stark nachgefragter Lage im Stadtteil Neukölln offenbar meistbietend verkaufen, jedenfalls nicht an eine Genossenschaft. Das Bistum München plant eine umfangreiche Sanierung eines ebenfalls in bester Innenstadtlage befindlichen Hauses und will dann einen Teil der Haushalte nicht mehr zu denselben Konditionen in ihre Wohnungen zurück lassen und auch nicht nur die gesetzlich gedeckelte Mieterhöhung nach einer eventuellen Modernisierung auf die Miete draufschlagen. Dieses offenbar rechtswidrige Ansinnen dürfte bald am Amtsgericht München scheitern, wo die Räumungsklage des Bistums gegen eine Mieterin, die seit 50 Jahren im besagten Haus wohnt, anhängig ist. Eine weitere Gemeinsamkeit: Beide Häuser wurden jahrzehntelang nicht angemessen instandgehalten. Also nicht erst heute quetschen die Bistümer aus ihnen vererbten Häusern übertriebene Summen heraus.
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