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Katholische Wohnungsunternehmen in der Kritik

02 Jun, 2025 | Return|

Kürzlich sind in Berlin und München katholische Wohnungsunternehmen (wieder) mit skandalösen Vermietungspraktiken in die Presse gekommen. Ralf Hutter, Autor des Buches Der Hausherr gibt es, der Hausherr nimmt es, hat die Fakten zu den beiden Fällen zusammengetragen.
Gegen das Wohnungsunternehmen Petruswerk hat der Berliner Bezirk Neukölln ein Zwangsgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt, wie unter anderem der Rundfunk Berlin-Brandenburg kürzlich berichtet hat. Es geht um 15 Wohnungen, die seit ihrem Bau vor zwei Jahren nicht vermietet worden sind. Ralf Hutter war dem Fall schon im Sommer 2023 nachgegangen und berichtete in seinem Buch darüber sowie über das allgemein kuriose bis skandalöse Unternehmensgebaren in Deutschland und Österreich. Leerstand von Mietwohnungen ist in Berlin ohne besondere Begründung nur drei Monate lang erlaubt. Bei diesem Neubauprojekt liegt es offensichtlich an den verlangten horrenden Mieten, dass noch immer Wohnungen leerstehen. Berlins Bezirke verhängen nicht oft ein Zwangsgeld wegen Leerstands, aber dieser Fall hat nun zwei Jahre lang für wachsenden Unmut gesorgt. Das selbsternannte katholische, früher dem Erzbistum Berlin gehörende Unternehmen Petruswerk fällt seit seinem Verkauf an den Karmelitenorden und einen Unternehmer aus dessen Umfeld mit hochpreisigen Mietwohnungsprojekten auf.
In München legt das Erzbistum München-Freising eine skandalös unsoziale Vermietungspraxis an den Tag, wie die Wochenzeitung Freitag kürzlich berichtet hat. Demnach soll das zentral gelegene Haus Nussbaumstraße 30 umfassend saniert werden. Danach sollen nicht nur die Mieten stark steigen, sondern auch zumindest zum Teil neue Leute einziehen. Mindestens zwei Personen sollen nach über 50 Jahren die Wohnungen verlassen, die ursprünglich von ihren jeweiligen Eltern angemietet worden waren. Über eine Mieterin hält die Zeitung fest: „Eine Erklärung dafür, warum sie nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen nicht wieder zurück darf, hat ihr die Erzbischöfliche Finanzkammer nicht gegeben.“ Da die ihr angebotenen Ersatzwohnungen deutlich teurer, kleiner oder schlechter gelegen seien, hat die Mieterin einen Umzug abgelehnt. Die angeblich auf Krücken angewiesene 58-Jährige sieht sich nun mit einer Räumungsklage des Bistums konfrontiert.
Grundsaniert werden muss das Haus offenbar, weil es nicht angemessen instandgehalten worden ist. Einem vom Bistum selbst eingeholten Gutachten zufolge seien die Sanitär- und Heizungsanlagen sowie die Wasserleitungen 70 bis 80 Jahre alt, berichtet die Zeitung. Eine Begründung dafür erhielt sie vom Erzbistum nicht. Zudem stünden Wohnungen seit etlichen Jahren leer, was ohne städtische Genehmigung rechtswidrig ist. Besonders skandalös ist das alles angesichts des Umstands, dass das Erzbistum das Haus nicht einmal gekauft, sondern geerbt haben soll – vor 70 Jahren. Es gibt Menschen, die Wohnhäuser der Kirche vererben, weil sie davon ausgehen, dass so eine soziale Vermietung langfristig gesichert ist. Dass das bisweilen ein Irrtum ist, hat Ralf Hutter in seinem Buch schon anhand eines Berliner Falles gezeigt.
Auch das Erzbistum München-Freising hat er in seinem Buch erwähnt. Hutters Recherchen zufolge zieht es aus seinen Tausenden Wohnungen im bekanntermaßen sehr teuren München Profit, obwohl es das vielleicht reichste Bistum Deutschlands und sogar der ganzen Welt ist.

 

 

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